Restnutzungsdauergutachten: AfA erhöhen und Steuern sparen
Mit einem Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG belegen Vermieter die tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer ihrer Immobilie und erhöhen ihre jährliche Abschreibung (AfA) legal auf das 2- bis 3-Fache — im Schnitt 8.400 € mehr Abschreibung pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hat dieses Vorgehen mit dem Urteil IX R 25/19 bestätigt.
Wie viel können Sie sparen?
Rechenbeispiel: Bei einem Gebäudewert von 250.000 € (Baujahr 1965) steigt die AfA von pauschal 5.000 €/Jahr (2 %) auf 11.900 €/Jahr (4,76 %) — ein Plus von 6.900 € pro Jahr. Die Gutachtenkosten amortisieren sich in der Regel bereits im zweiten Jahr.
- 2–3× höhere Abschreibung durch belegte kürzere Restnutzungsdauer
- Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige (ZIS Sprengnetter Zert S)
- BFH-konforme Gutachten nach ImmoWertV mit hoher Finanzamt-Anerkennungsquote
Für welche Immobilien lohnt sich ein Gutachten?
Besonders geeignet sind vermietete Immobilien mit Baujahr vor 1990, die wenig oder gar nicht kernsaniert wurden — Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und Wohn-/Geschäftshäuser. Der kostenlose 2-Minuten-Quickcheck zeigt sofort, ob Ihre Immobilie geeignet ist.
Wer erstellt das Gutachten?
Jennifer Klix und Jeels Szepanek, gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (Die Sehrgutachter™), erstellen Restnutzungsdauergutachten nach ImmoWertV — inklusive kostenlosem Erstgespräch und Ortstermin. Jetzt Beratung anfragen.