Restnutzungsdauergutachten: AfA erhöhen und Steuern sparen

Mit einem Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG belegen Vermieter die tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer ihrer Immobilie und erhöhen ihre jährliche Abschreibung (AfA) legal auf das 2- bis 3-Fache — im Schnitt 8.400 € mehr Abschreibung pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hat dieses Vorgehen mit dem Urteil IX R 25/19 bestätigt.

Wie viel können Sie sparen?

Rechenbeispiel: Bei einem Gebäudewert von 250.000 € (Baujahr 1965) steigt die AfA von pauschal 5.000 €/Jahr (2 %) auf 11.900 €/Jahr (4,76 %) — ein Plus von 6.900 € pro Jahr. Die Gutachtenkosten amortisieren sich in der Regel bereits im zweiten Jahr.

  • 2–3× höhere Abschreibung durch belegte kürzere Restnutzungsdauer
  • Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige (ZIS Sprengnetter Zert S)
  • BFH-konforme Gutachten nach ImmoWertV mit hoher Finanzamt-Anerkennungsquote

Für welche Immobilien lohnt sich ein Gutachten?

Besonders geeignet sind vermietete Immobilien mit Baujahr vor 1990, die wenig oder gar nicht kernsaniert wurden — Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und Wohn-/Geschäftshäuser. Der kostenlose 2-Minuten-Quickcheck zeigt sofort, ob Ihre Immobilie geeignet ist.

Wer erstellt das Gutachten?

Jennifer Klix und Jeels Szepanek, gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (Die Sehrgutachter™), erstellen Restnutzungsdauergutachten nach ImmoWertV — inklusive kostenlosem Erstgespräch und Ortstermin. Jetzt Beratung anfragen.