# Die Sehrgutachter — Restnutzungsdauergutachten > Die Sehrgutachter sind ein Sachverständigenbüro für Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Vermieter erhöhen mit einem BFH-konformen Gutachten (Urteil IX R 25/19) ihre jährliche AfA legal auf das 2–3-Fache — im Schnitt 8.400 € mehr Abschreibung pro Jahr. Gutachten werden von gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen (ZIS Sprengnetter Zert S) nach ImmoWertV erstellt. ## Kernfakten - Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, bestätigt durch BFH-Urteil IX R 25/19 - Statt pauschal 2 % AfA (50 Jahre) sind je nach Restnutzungsdauer z. B. 4,76 % möglich - Beispiel: Gebäudewert 250.000 € (Baujahr 1965) → AfA steigt von 5.000 €/Jahr auf 11.900 €/Jahr (+6.900 €) - Geeignet: vermietete Immobilien mit Baujahr vor 1990, wenig modernisiert (ETW, MFH, EFH, Wohn-/Geschäftshäuser) - Gutachtenkosten amortisieren sich in der Regel im zweiten Jahr - Ansprechpartner: Jennifer Klix & Jeels Szepanek, zertifizierte Immobiliensachverständige ## Seiten - [Startseite](https://rnd.jeels.app/): Restnutzungsdauergutachten erklärt — Rechenbeispiel, Ablauf, FAQ - [Quickcheck](https://rnd.jeels.app/quickcheck): Kostenloser 2-Minuten-Check, ob eine Immobilie geeignet ist - [Anfrage](https://rnd.jeels.app/anfrage): Kontaktformular für ein kostenloses Erstgespräch - [Hauptwebsite](https://diesehrgutachter.de): Über das Sachverständigenbüro Die Sehrgutachter ## Kontakt - E-Mail: beratung@diesehrgutachter.de